Abrechnung

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen:

Wir sind Wahlärzte und Sie haben die Möglichkeit auf eine teilweise Rückvergütung für die vom Wahlarzt erbrachten Leistungen. Nach Einreichen der bezahlten Honorarnote überweist Ihnen Ihre Krankenkasse den zuständigen Rückerstattungsbetrag. Zahlreiche Zusatzversicherungen übernehmen ebenfalls Leistungen der Ganzheitsmedizin wie Akupunktur.